Wer kann KulturGast werden?
Gast der KulturTafel Lübeck kann jeder werden, der über ein geringes Einkommen verfügt. Hierzu zählen unter anderem:
- Menschen, die ALG II (oder ALG I) beziehen
- Menschen, die Grundsicherung bekommen
- Menschen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen
- Menschen, die „aufstocken“ müssen
- Inhaber*innen der LübeckCard
- Rentner*innen mit kleinen Renten
- Asylbewerber*innen
Als Einkommensnachweis kann unter anderem vorgelegt werden:
- Bescheid zu ALG II (oder ALG I)
- Bescheid zur Grundsicherung
- Wohngeldbescheid
- LübeckCard
- Rentenbescheid
- BAföG-Bescheid
- Bescheid nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz